Staatliche Förderungen für Weiterbildungen und Umschulungen

Bildungsgutschein über Agentur für Arbeit / Jobcenter / ARGE

Als Kunde, der nach dem SGB II oder III gefördert wird, können Sie bei Ihrem Träger eine Weiterbildung oder eine Umschulung beantragen. Ihr Träger prüft zunächst Ihre persönlichen Vorraussetzungen, sowie Ihre körperliche und geistige Eignung. Wird eine Förderung bewilligt, erhalten Sie einen sogenannten Bildungsgutschein, mit dem Sie sich bei uns für eine Maßnahme anmelden können. Ein Bildungsgutschein muss in der Regel nach spätestens 3 Monaten für das ausgestellte Bildungsziel eingelöst werden. Ausser den Lehrgangskosten, sichert Ihr Träger Ihnen bei einer Bewilligung auch die Fahrtkosten bzw. die Kosten für die Kinderbetreuung. Die Leistungen für Ihren Lebensunterhalt bleiben während einer Weiterbildung oder Umschulung unverändert. Die Bundesagentur für Arbeit hat ein Script erstellt, in dem Sie weitere Informationen über berufliche Förderung erhalten: "Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen".

Deutsche Rentenversicherung / Berufsgenossenschaften

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können, haben Sie die Möglichkeit, über die berufliche Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung oder über Ihre Berufsgenossenschaft eine Weiterbildung zu beantragen. Dies gilt auch für die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsalltag.

BFD - Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Als Zeitsoldat, Grundwehrdienstleister, freiwillig zusätzlich Wehrdienstleister und Berufsoffizier im fliegerischen Dienst können Sie über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr eine Weiterbildung oder Umschulung beantragen. Der BFD ist für die berufliche Bildung von Soldaten und Soldatinnen zuständig. Nicht nur innerhalb der Bundeswehr, sondern auch für ausscheidene Soldaten. Zur Eingliederung auf den zivilen Arbeitsmarkt bietet der BFD eine Stellenbörse mit Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsplätzen an. Darunter fallen auch Weiterbildungen und Umschulungen. Schon während der Dienstzeit haben Soldaten die Möglichkeit, Schulungen zu besuchen, um sich für das Leben nach der Bundeswehr vorzubereiten. Dies gilt auch für den Grundwehrdienst. Der BFD fördert Maßnahmen bis zu 100% und gewährt nach dem Ausstieg Übergangsbeihilfe. Interessenten können bundesweit Beratungen der zuständigen Ortsbehörden des BFDs in Anspruch nehmen.Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Internet unter www.bfd.bundeswehr.de.

Transfergesellschaften

Wenn Arbeitslosigkeit durch Betriebsinsolvenz oder Rationalisierungsmaßnahmen droht, können Transfergesellschaften zum Einsatz kommen. Ziel einer Transfergesellschaft ist es, für die Beschäftigten innerhalb eines Jahres eine neue Arbeitsstelle zu finden. Schon während der Kündigungsfrist werden Mitarbeiter beraten, weitergebildet und vermittelt. Der Wechsel in eine Transfergesellschaft ist für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten freiwillig. Als betreuter Beschäftigter einer Transfergesellschaft erhalten Sie ein Jahr lang Transferkurzarbeitergeld, welches dem Arbeitslosengeld I ähnelt und keinen Einfluss auf die Dauer des eventuell folgenden Bezuges vom Arbeitslosengeld hat. Ein sogenannter Transfersozialplan bietet den Arbeitnehmern konkrete Vermittlungs- und Qualifizierungsangebote an. Zur Vermittlung stehen Transfergesellschaften unterschiedliche Instrumente zur Verfügung, unter anderm auch Weiterbildungsmaßnahmen, um die Vermittlungsquote innerhalb des einen Jahres zu erhöhen.

Bildungsprämie

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union gefördert. Anspruch haben erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 25.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten (unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge) nicht übersteigt. Der Prämiengutschein übernimmt 50% der Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro. Im Jahr 2011 wurde das Projekt um zwei weitere Jahre verlängert. Interessierte haben bis Ende 2013 die Möglichkeit, sich für die Bildungsprämie zu bewerben. Weitere Informationen, sowie Adressen von Beratungsstellen finden Sie über folgenden Link online auf der Internetseite der Bildungsprämie.

Bildungsprämie

Meister-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - das sog. "Meister-BAföG" ist ein Mix aus Zuschuss und Darlehen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Wenn Sie eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen, können Sie diese Aufstiegsförderung beantragen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Vollzeitlehrgängen erhalten vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt bis zu folgender Höhe:

                                      697 €  für Alleinstehende ohne Kind 238 € Zuschuss / 459 € Darlehen
                                      907 €  für Alleinstehende mit einem Kind 343 € / 564 €
                                      912 €  für Verheiratete 238 € / 674 €
                                     1.122 €  für Verheiratete mit einem Kind 343 € / 779 €
                                     1.332 €  für Verheiratete mit zwei Kindern 448 € / 884 €

Für jedes weitere Kind erhöht sich (einkommens- und vermögensabhängig) dieser Betrag auf 210 Euro € und wird zu 50 % als Zuschuss geleistet. Alleinerziehende erhalten darüber hinaus pauschalisiert und ohne Kostennachweis einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro monatlich pro Kind. Vollzeitmaßnahmen werden längstens 24 Monate, Teilzeitmaßnahmen längstens 48 Monate (Förderungshöchstdauer) gefördert. Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden zweijährigen Karenzzeit - höchstens jedoch sechs Jahre - zins- und tilgungsfrei. In dieser Zeit trägt der Staat die Zinsen. Danach ist es mit einem günstigen Zinssatz zu verzinsen. Das Darlehen ist innerhalb von 10 Jahren nach Beginn der Tilgungspflicht zurück zu zahlen. Bei Bestehen der Prüfung wird ein Erlass von 25 Prozent auf das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfallende Restdarlehen gewährt.

Quelle: Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung www.meister-bafoeg.info/de 

Weiterbildungsscheck Sachsen

Mit dem Weiterbilgungsscheck Sachsen können sich Arbeitnehmer berufsbegleitende Weiterbildungen mit einem Satz von bis zu 80% fördern lassen.

Antragsberechtigt sind Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Arbeitsverhältnis stehen und nicht arbeitslos gemeldet sind. Überschreitet das durchschnittliche monatliche Bruttoeinkommen EUR 2.500, sind nur Arbeitnehmer antragsberechtigt, die:

  • ein Einkommen von maximal 4.150 € erzielen und
  • älter als 50 Jahre sind oder
  • in Teilzeit arbeiten oder
  • in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig sind oder
  • Leiharbeitnehmer sind oder
  • mit der Weiterbildung den ersten akademischen Abschluss anstreben.

Weitere Informationen können Sie auf der Seite der SAB (Sächsische AufbauBank) Sachsen finden.

Bildungsscheck Brandenburg

Mit dem Bildungsscheck Brandenburg können sich Beschäftigte eine berufsbegleitende Weiterbildung mit bis zu 500 EUR zur Kurgebühr fördern lassen. Einen Bildungsscheck können alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg bekommen, die im laufenden Jahr noch an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.

 

Weitere Informationen können Sie beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie finden.