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Kurzarbeit als Chance

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Kurzarbeit nutzen
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Was ist Kurzarbeit?

Kurzarbeit ist eine Möglichkeit für Unternehmen, ihre Angestellten trotz Einnahmeeinbußen aufgrund wirtschaftlicher Gründe oder aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses weiter zu beschäftigen, indem deren Arbeitszeit verringert wird. Ziel ist die Vermeidung von Kündigungen.

Wer kann Kurzarbeit beantragen?

Alle gewerblichen Unternehmen haben, unabhängig von ihrer Branche und Unternehmensgröße, das Recht, Kurzarbeit zu beantragen. Davon ausgenommen sind in der Regel Unternehmen des öffentlichen Dienstes, es sei denn, es liegt ein unabwendbarer Grund für Kurzarbeit vor (z.B. behördlich angeordnete Schließungen).

Einen Antrag auf Kurzarbeit muss das Unternehmen innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen.

Welche Voraussetzungen müssen für Kurzarbeit erfüllt sein?

Um Kurzarbeit zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • es liegen wirtschaftliche Gründe (z. B. eine schlechte Konjunkturlage) oder ein unabwendbares Ereignis vor
  • der Arbeitsausfall ist vorübergehend
  • der Arbeitsausfall ist nicht vermeidbar
  • mindestens ein Drittel der Beschäftigten eines Unternehmens erzielen wegen des Arbeitsausfalls 10 % weniger Gehalt

Wie hoch ist die Förderhöhe?

Kurzarbeitergeld beträgt grundsätzlich 60 % des Nettoentgelts. Lebt im gleichen Haushalt mindestens ein Kind, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 % des Nettoentgelts.

Für welchen Zeitraum ist die Förderung möglich?

Kurzarbeitergeld kann für maximal 12 Monate gewährt werden. Durch Rechtsvorschriften kann die Bezugsdauer durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aber sogar auf bis zu 24 Monate verlängert werden.

Erleichterte Voraussetzungen für Kurzarbeit

Die Bundesregierung hat aufgrund der Corona-Pandemie den Zugang zur Kurzarbeit erleichtert und entlastet die Arbeitgeber zudem auch bei der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2020 können Unternehmen Kurzarbeit bereits beantragen, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten im Betrieb von einem Arbeitsausfall betroffen sind.

Alle Informationen zur Kurzarbeit finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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