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Wie Sie aus Kurzarbeit das Beste machen und dabei als Arbeitgeber mit Erstattungen belohnt werden

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Erstattungs-Sonderregelung für Arbeitgeber

Jeder dritte Betrieb in Deutschland musste Kurzarbeit anmelden. Diese Zwischenbilanz zieht die Bundesagentur für Arbeit im April 2020. Grund dafür: Natürlich das Corona-Virus, das 725.000 Unternehmen, darunter große Teile des Gastgewerbes, der Industrie und des Handels, in die Krise stürzte. Am Härtesten hat es das Gastgewerbe getroffen: Das ifo-Institut meldete jüngst, dass hier 796.000 sozialversicherungspflichtig Angestellte in die Kurzarbeit geschickt wurden. Das sind 72 Prozent.

Doch zwischen all‘ den schlechten Nachrichten für die Wirtschaft in Zeiten der Pandemie verbirgt sich für bildungsbewusste Arbeitgeber auch eine gute: Wer in laufender, auch von Corona unabhängiger Kurzarbeit seinen Angestellten eine Weiterbildung ermöglicht, erhält auf das Kurzarbeitergeld fällige Sozialversicherungsbeiträge vollständig von der Arbeitsagentur zurück! Die Erstattungs-Sonderregelung gilt seit dem 01. März und bis Ende des Jahres 2020 (gemäß Sozialschutzpaket I und II).

An Beiträgen, nicht an Bildung sparen

Foto von Ketut Subiyanto von Pexels

Und damit nicht genug: Dem sogenannten ,Arbeit-von-Morgen-Gesetz‘ (neuer § 106a im Sozialgesetzbuch III) sei Dank können Betriebe bis zum 31. Juli 2023 weitersparen! Nehmen Mitarbeiter, während sie sich regulär in Kurzarbeit befinden, Weiterbildungen in Anspruch, kann die Arbeitsagentur dem Arbeitgeber immerhin ganze 50 Prozent der auf das Kurzarbeitergeld geleisteten Sozialversicherungsbeiträge rückerstatten.

Von dieser Ersatz-Regelung können allerdings nur diejenigen Gebrauch machen, die 1.) mindestens 50 Prozent ihrer Arbeitsausfallzeit in einer Weiterbildungsmaßnahme verbringen und 2.) nur Weiterbildungsmaßnahmen buchen, welche gemäß § 82 SGB III als Arbeitnehmer-Fortbildungsmaßnahme zertifiziert sind. Beide Kriterien erfüllen sämtliche indisoft-Weiterbildungen vollumfänglich.

Kurzarbeit ist also längst nicht so schlecht wie der Ruf, den sie sich spätestens durch Corona eingehandelt hat. Im Gegenteil: Kurzarbeit wird, sofern in sinnvolle Weiterbildung investiert, zu einer echten Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Angestellte.

 

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