Staatliche Förderungen für Weiterbildungen

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein dient zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt und kann bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter beantragt werden. Maßnahmen nach dem nach § 45 SGB III (AVGS-MAT) umfassen ein professionelles Coaching oder Profiling durch einen nach AZAV zugelassenen Träger, wie es die indisoft GmbH ist.

Hier finden Sie unsere mehrsprachigen Job- und Karriere-Coaching-Angebote, die über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu 100 % gefördert werden können: Coachings via AVGS


Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG)

Wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereitet, erhält Beiträge zum Lebensunterhalt anteilig Zuschüsse zu Kosten von Lehrgängen und zinsgünstige Darlehen.

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.

Seit 1. August 2020 besteht ein Förderanspruch auf jeder der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankerten Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind.

Gefördert werden ebenso Personen, die nach den öffentlich-rechtlichen Fortbildungsregelungen für eine Aufstiegsqualifizierung ohne Erstausbildungsabschluss zur Prüfung oder zur entsprechenden schulischen Qualifizierung zugelassen werden (z. B. Studienabbrecher oder Abiturienten mit Berufspraxis).

Die Förderung umfasst Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu tritt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren. Eine Altersgrenze besteht für dieses BAföG nicht.

Die aktuellen Zuschüsse und Darlehen sowie viele Beispiele der Förderung anschaulich erklärt, erfahren Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de


Bildungsgutschein über Agentur für Arbeit / Jobcenter

Als Kunde, der nach dem SGB II (Bezug von ALG I) oder SGB III (Bezug von ALG II bzw. Bürgergeld) gefördert wird, können Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter eine Weiterbildung oder Umschulung beantragen. Ihr Kostenträger prüft zunächst Ihre persönlichen Voraussetzungen. Wird eine Förderung für eine Weiterbildung oder eine Umschulung bewilligt, erhalten Sie einen sogenannten Bildungsgutschein, mit dem Sie sich bei uns für eine Maßnahme anmelden können. Lesen Sie hier alles Wichtige zum Bildungsgutschein: "Weiterbildung mit Bildungsgutschein".

Ein Bildungsgutschein muss in der Regel nach spätestens 3 Monaten für das ausgestellte Bildungsziel eingelöst werden. Hierfür ist der Starttermin ausschlaggebend. Neben den Lehrgangskosten, übernimmt Ihr Kostenträger bei einer Bewilligung auch die Fahrtkosten bzw. die Kosten für die Kinderbetreuung. Die Leistungen für Ihren Lebensunterhalt bleiben während einer Weiterbildung oder Umschulung unverändert.

Die Bundesagentur für Arbeit hat ein Skript erstellt, in dem Sie weitere Informationen über berufliche Förderung erhalten: Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Sollten Sie sich oder Ihre Angestellten im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes bzw. des Arbeit-von-morgen-Gesetzes weiterbilden wollen (Förderinstrument ist auch hier der Bildungsgutschein), lesen Sie weiter unten im Abschnitt "Qualifizierungs­chancen­gesetz / Arbeit-von-morgen-Gesetz".

Hier finden Sie unsere Weiterbildungen und Umschulungen, die über einen Bildungsgutschein gefördert werden können: Weiterbildungen mit Bildungsgutschein


Bürgergeldbonus für Bürgergeldbeziehende

Als Bezieherin bzw. Bezieher von Bürgergeld können Sie seit 01.07.2023 bei Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen, einen Bürgergeldbonus erhalten. Dieser beträgt 75 Euro pro Monat. Voraussetzung: Die entsprechende Weiterbildung oder ggf. auch das Coaching dauert länger als 8 Wochen. Der Zuschuss wirkt sich nicht auf die Höhe des Bürgergeldes aus, ist somit anrechnungsfrei. Sie müssen dafür keinen Extra-Antrag stellen. Der Anspruch wird automatisch geprüft, gilt aber erst für Weiterbildungen mit einem Start nach dem 01.07.2023.

Führt die Weiterbildung zu einem anerkannten Berufsabschluss erhalten Sie das sogenannte Weiterbildungsgeld, siehe unten.


Deutsche Rentenversicherung / Berufsgenossenschaften

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben können, haben Sie die Möglichkeit, über die berufliche Rehabilitation bei der Deutschen Rentenversicherung oder über Ihre Berufsgenossenschaft eine Weiterbildung zu beantragen. Dies gilt auch für die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsalltag.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.


Qualifizierungs­chancen­gesetz / Arbeit-von-morgen-Gesetz

Das "Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung" auch kurz "Qualifizierungschancengesetz" genannt, ist Teil der sogenannten "Qualifizierungsoffensive" der Bundesregierung und soll die Weiterbildungsmöglichkeiten der Akteure am Arbeitsmarkt unterstützen und stärken.

Die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik wurden im Arbeit-von-morgen-Gesetz konkretisiert und weiterentwickelt, um die Menschen in Deutschland rechtzeitig auf die Arbeit von morgen vorbereiten zu können. Angesichts der Erkenntnis, dass in lebensbegleitendem Lernen und Weiterbildung der Schlüssel zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit im Strukturwandel liegt, sollen besonders die Möglichkeiten von Weiterbildung und Qualifizierung in besonderen Situationen weiter gestärkt werden.

Seit dem 01.01.2019 haben alle Bundesbürger ein Recht auf Weiterbildungsförderung, unabhängig davon, ob sie berufstätig oder arbeitsuchend sind und unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Qualifikation, wenn deren berufliche Tätigkeiten durch neue Technologien ersetzt werden könnten, sie in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht sind oder eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.

+++ Aktueller Hinweis: Die Voraussetzungen werden in einem aktuellen Gesetzesentwurf angepasst und vereinfacht. Ab 01. Juli 2023 ist es nicht mehr zwingend notwendig, dass der Arbeitsplatz nachweislich "vom Strukturwandel bedroht" ist, weil dies mittlerweile fast alle Branchen betrifft. Auch soll eine Weiterbildung in einem "Engpassberuf" nicht mehr grundsätzlich abgelehnt werden. Auf beide Begrifflichkeiten wird zukünftig verzichtet, so der Gesetzesentwurf. Sobald das Gesetz verabschiedet ist, konkretisieren wir hier die Informationen dazu. +++

Folgende Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein:

  • Die Weiterbildung muss Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die über die aktuelle Position hinausgehen und den Arbeitnehmer somit fit für die Zukunft machen
  • Die Weiterbildung muss von einem externen, zugelassenen Bildungsträger durchgeführt werden
  • Die Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden betragen

Neben der hälftigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge werden für während der Kurzarbeit begonnene Weiterbildungsmaßnahmen Weiterbildungskosten pauschal in Abhängigkeit der Betriebsgröße erstattet:

  • Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten bis zu 100 % der Weiterbildungskosten
  • Betriebe mit 10 bis 249 Beschäftigen bis zu 50 % der Weiterbildungskosten
  • Betriebe mit 250 bis 2.499 Beschäftigten bis zu 25 % der Weiterbildungskosten
  • Betriebe mit 2.500 und mehr Beschäftigten bis zu 15 % der Weiterbildungskosten

Sonderregelung: Bedarf [...] eine größere Anzahl von Angestellten eines Betriebes eine berufliche Weiterbildung, ist [...] nicht mehr für jeden einzelnen Beschäftigten ein Förderantrag notwendig. Vielmehr kann der Arbeitgeber [...] die Förderleistungen nunmehr grundsätzlich auch nur mit einem Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen. Der Arbeitgeber erhält hierbei eine Bewilligung über die Gesamtleistung, mit der die entstehenden Qualifizierungskosten seiner Beschäftigten gefördert wird. Die Neuregelung trägt dazu bei, die [...] Durchführung beruflicher Weiterbildung in den Betrieben sowie die Förderverfahren und -entscheidungen zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Einen Lohnkostenzuschuss bis zu 15 % zusätzlich erhalten Betriebe mit Beschäftigten mit erhöhtem Weiterbildungsbedarf und sogar bis zu 100 % bei Beschäftigten mit fehlendem Berufsabschluss und einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung. Lassen Sie beides von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit überprüfen.

Weitere Informationen zur Qualifizierungsoffensive bzw. zum Arbeit-von-morgen-Gesetz finden Sie in dieser Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Informationen zur nationalen Weiterbildungsstrategie im Rahmen des Arbeit-von-morgen-Gesetzes finden Sie unter: Nationale Weiterbildungsstrategie.


Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS

Eine Grundvoraussetzung, um über den Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS gefördert zu werden, ist, dass Sie in Hamburg leben und/oder arbeiten müssen! Ob Sie eine Förderung bekommen können, wird individuell geprüft, wenn Sie einen Weiterbildungsbonus-Antrag über das SERVICEPORTAL gestellt haben.

Gefördert werden können:

  • Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen mit bis zu 249 Angestellten
  • Mitarbeitende, die über das Hamburger Modell eingestellt wurden
  • Mitarbeitende, die ergänzende Leistungen des Jobcenters erhalten (sogenannte Aufstockung)
  • Mitarbeitende in Elternzeit oder Wiedereingliederung sowie
  • Selbstständige/Freiberufler:innen

Es können nur berufliche Weiterbildungen gefördert werden, mit mindestens 8 Unterrichtsstunden. Der Qualifizierungsanbieter muss verschiedene Kriterien erfüllen, was bei indisoft der Fall ist. Der Förderantrag wird ausschließlich vom Teilnehmenden der geplanten online über das SERVICEPORTAL gestellt. Hierfür sind vorab eine Registrierung über eine E-Mail-Adresse und ein Passwort notwendig.

Alle Infos zum ESF-Programm „Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS“ erhalten Sie unter www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/ Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie übersichtlich direkt im Bereich www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/service/faq/


Soldaten­versorgungsgesetz (SVG) / Berufsförderungsdienst (BFD)

Als Zeitsoldat, Grundwehrdienstleistender, freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistender und Berufsoffizier im fliegerischen Dienst können Sie über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) eine Weiterbildung oder Umschulung beantragen. Der BFD ist für die berufliche Bildung von Soldaten und Soldatinnen zuständig. Nicht nur innerhalb der Bundeswehr, sondern auch für ausscheidende Soldaten. Zur Eingliederung auf den zivilen Arbeitsmarkt bietet der BFD eine Stellenbörse mit Praktikums-, Ausbildungs- und Arbeitsplätzen an. Darunter fallen auch Weiterbildungen und Umschulungen. Schon während der Dienstzeit haben Soldaten die Möglichkeit, Schulungen zu besuchen, um sich für das Leben nach der Bundeswehr vorzubereiten. Dies gilt auch für den Grundwehrdienst.

Der BFD fördert Maßnahmen bis zu 100 % und gewährt nach dem Ausstieg Übergangsbeihilfe. Interessenten können bundesweit Beratungen der zuständigen Ortsbehörden des BFD in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/der-berufsfoerderungsdienst-der-bundeswehr-bfd.


Transfergesellschaften

Wenn Arbeitslosigkeit durch Betriebsinsolvenz oder Rationalisierungsmaßnahmen droht, können Transfergesellschaften zum Einsatz kommen. Ziel einer Transfergesellschaft ist es, für die Beschäftigten innerhalb eines Jahres eine neue Arbeitsstelle zu finden. Schon während der Kündigungsfrist werden Mitarbeitende beraten, weitergebildet und vermittelt.

Der Wechsel in eine Transfergesellschaft ist für die von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten freiwillig. Als betreute:r Beschäftigte:r einer Transfergesellschaft erhalten Sie zeitlich befristet Transferkurzarbeitergeld, welches dem Arbeitslosengeld I ähnelt und keinen Einfluss auf die Dauer des eventuell folgenden Bezuges vom Arbeitslosengeld hat. Ein sogenannter Transfer-Sozialplan bietet den Arbeitnehmenden konkrete Vermittlungs- und Qualifizierungsangebote an. Zur Vermittlung stehen Transfergesellschaften unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. Weiterbildungsmaßnahmen, die vom entlassenden Unternehmen und in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung z. B. aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert werden, helfen den Mitarbeitenden in der Transfergesellschaft, sich beruflich neu zu orientieren oder so zu qualifizieren, dass ihre Vermittlungschancen verbessert werden.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/transfermassnahmen-transferkurzarbeitergeld


Weiterbildungsprämie

Bei Weiterbildungen, die zu einem Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen mit mindestens zweijähriger Dauer führen, kann man eine Weiterbildungsprämie erhalten. Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung bei Umschulungen beträgt 1.500 Euro.

Um die Prämie zu erhalten, müssen Sie Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter einen Nachweis der prüfenden Stelle über das erfolgreiche Bestehen Ihrer Abschlussprüfung vorlegen (z. B. Kopie des Zeugnisses der Kammer).

+++ Hinweis: Dieser Zuschuss war bisher befristet bis Ende 2023, wurde aber am 1. Juli 2023 entfristet und kann seitdem auch mit dem Weiterbildungsgeld kombiniert werden. +++

Die Förderung basiert auf dem "Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- und Weiterbildungsstärkungsgesetz – AWStG)". Das aktuelle Antragsformular finden Sie auf der Seite der Agentur für Arbeit: Weiterbildungsprämie


Weiterbildungsgeld für Bürgergeldbeziehende

Als Bezieherin bzw. Bezieher von Bürgergeld können Sie seit 01.07.2023 ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro erhalten, wenn Sie eine Weiterbildung absolvieren, die zu einem Berufsabschluss führt. Die Dauer der Auszahlung besteht für insgesamt bis zu 3 Jahre und damit ein Jahr länger als die alten, ähnlichen Zuschüsse vor Bürgergeld-Einführung. Der Zuschuss wirkt sich nicht auf die Höhe des Bürgergeldes aus, ist somit anrechnungsfrei. Sie können das Weiterbildungsgeld auch mit der Weiterbildungsprämie kombinieren.

Auch wenn eine abschlussbezogene Weiterbildung schon vor dem 01.07.2023 gestartet ist, erhalten Sie den Zuschuss. Er wird jedoch nicht rückwirkend gezahlt, sondern für die verbleibende Zeit ab 1. Juli bis zum Ende der Weiterbildung. Einen Extra-Antrag müssen Sie dafür nicht stellen. Der Anspruch wird automatisch geprüft.

Sollte Ihre Weiterbildung nicht zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, diese oder ein Coaching jedoch mind. 8 Wochen dauern, erhalten Sie den sogenannten Bürgergeldbonus, siehe oben.


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Geförderte Weiterbildungen