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Ein Jobcoaching wird staatlich gefördert

Ein Jobcoaching wird staatlich gefördert

Manchmal kann die Arbeitslosigkeit auch ein Geschenk bereithalten. Während Berufstätige oftmals viel Geld für ein Karrierecoaching zahlen müssen, finanzieren sowohl das Arbeitsamt als auch das Jobcenter in den meisten Fällen ein Jobcoaching über den sogenannten AVGS.

Voraussetzung für die Bewilligung eines Jobcoachings ist eine Arbeitslosigkeit von mindestens 6 Wochen innerhalb der letzten 3 Monate. Auch ohne diese Voraussetzung kann ein AVGS beantragt werden. Hierbei liegt eine Bewilligung jedoch im Ermessen des jeweiligen Beraters.

Ob ein Jobcoaching für Sie geeignet ist, können Sie in unserem Beitrag „Jobcoaching als Chance nutzen“ nachlesen. Heute befassen wir uns damit, wann Sie ein Jobcoaching in Anspruch nehmen können und wie es abläuft.

Mehr über das Thema staatliche Förderungen für ein Jobcoaching finden Sie auf unserem Blog unter: https://blog.indisoft.de/jobcoaching-wird-staatlich-gefoerdert/

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