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Weiterbildung in Corona-Zeiten

Erfüllen Sie die Voraussetzungen? Dann nutzen Sie Ihre Chance!

©GaudiLab/Shutterstock.com

Die Corona-Krise stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen. Durch Einnahmeeinbußen ist Kurzarbeit für viele der einzige Ausweg ihre Angestellten vor Kündigungen zu bewahren.

Für Arbeitnehmer/innen kann Kurzarbeit aber auch eine Chance sein durch eine Weiterbildung ihre Kenntnisse und Kompetenzen zu erweitern. Über Inhalt, Art und Dauer der Weiterbildung können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer untereinander abstimmen.

Laut dem Sozialgesetzbuch (SGB III) müssen für die Förderung von Weiterbildungen während der Kurzarbeit aber folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Weiterbildung ist arbeitsplatzbezogen.
  • Der Erwerb des Berufsabschlusses liegt mindestens vier Jahre zurück.
  • Die letzte nach dem SGB III geförderte berufliche Weiterbildung liegt mehr als vier Jahre zurück.
  • Die Weiterbildung umfasst mehr als 160 Stunden.
  • Es handelt sich um einen zugelassenen Träger und eine für die Förderung zugelassene Maßnahme.
  • Strukturwandel macht eine Weiterbildung notwendig oder es wird ein Engpassberuf angestrebt.

Für einen Antrag auf Förderung einer Weiterbildung während der Kurzarbeit kann sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Kontakt zur seiner zuständigen Agentur für Arbeit aufnehmen.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder Ihre zuständige Agentur für Arbeit.

Interessieren Sie sich für eine Weiterbildung? Aufgrund der aktuellen Lage, können Sie bei uns Weiterbildung bei indisoft online absolvieren. Vereinbaren Sie eine telefonische oder eine online-Beratung unter der 0800 0301111 oder schreiben Sie uns an info@indisoft-weiterbildung.de.

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