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Profitieren Sie vom Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus

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Geförderte Weiterbildung und Coachings mit Bürgergeld

Der Fokus des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verändert sich dahingehend, was wir schon länger mit unseren kompetenzorientierten Weiterbildungen und Coachings praktisch umsetzen: Die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für Arbeitsuchende und Arbeitnehmende, die es ihnen ermöglichen, einen passenden Job zu finden bzw. im aktuellen Job zu bleiben, den man dann auch dauerhaft ausüben kann. Mit den neuen gesetzlichen Regelungen fällt somit der sogenannte „Vermittlungsvorrang“ weg.

Und das ist eine gute Nachricht. Denn es bedeutet, dass es ab jetzt wichtiger ist, durch eine geeignete und zielführende Qualifizierung einen zukunftssicheren Job zu bekommen als einfach schnell in irgendeinen Job vermittelt zu werden. Denn hierbei konnte es bisher oft passieren, dass dieser Job unsicher war oder gar schlechter bezahlt. Arbeitnehmer:innen mussten dann erneut auf Arbeitsuche gehen.

Welchen Zuschuss gibt es seit 1. Juli für Personen, die Bürgergeld beziehen?

Von einer nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt profitieren alle. So gibt es seit Mitte des Jahres für alle Personen, die Bürgergeld beziehen verschiedene Möglichkeiten der beruflichen Förderung.

Die zwei wichtigsten Zuschüsse sind:

„Bürgergeldbonus“

gibt es in Höhe von 75 Euro im Monat für alle Weiterbildungen ohne Berufsabschluss und Coachings, die länger als 8 Wochen dauern und die beruflichen Chancen deutlich verbessern.

Der Anspruch wird automatisch geprüft.
Sie müssen nichts weiter tun!

„Weiterbildungsgeld“

gibt es in Höhe von 150 Euro im Monat für alle Weiterbildungen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen. Die Dauer der Auszahlung beträgt bis zu 3 Jahre.

Der Anspruch wird automatisch geprüft.
Sie müssen nichts weiter tun!

Beide Zuschüsse erhalten Sie zusätzlich zum Bürgergeld und ganz automatisch. Sie müssen keinen Extra-Antrag stellen. Der jeweilige Zuschuss wirkt sich nicht auf die Höhe des Bürgergeldes aus, ist somit anrechnungsfrei. Das „Weiterbildungsgeld“ erhalten Sie auch, wenn Ihre abschlussbezogene Weiterbildung schon vor dem 01.07.2023 gestartet ist. Der Zuschuss wird jedoch nicht rückwirkend gezahlt, sondern für die verbleibende Zeit ab 1. Juli bis zum Ende der Weiterbildung.

Auch die schon seit einiger Zeit vorhandene „Weiterbildungsprämiekann zusätzlich zum „Weiterbildungsgeld“ für erfolgreiche Zwischen- oder Abschlussprüfungen bei anerkannten Berufsabschlüssen genutzt werden. Dieser Zuschuss war bisher befristet bis Ende 2023. Die Befristung wurde aber am 1. Juli aufgehoben.

Die neuen und auch bestehenden Fördermöglichkeiten bieten eine großartige Chance für alle Personen, die Bürgergeld beziehen und sich zukunftssicher beruflich weiterbilden möchten. Zudem wird durch die Abschaffung des Vermittlungsvorrangs der Fokus von einer schnellen Vermittlung in unsichere oder schlecht bezahlte Jobs auf eine qualifizierte und passgenaue Vermittlung gelegt. So können Arbeitnehmer:innen langfristig von ihrer Arbeit profitieren und sich eine stabile Existenz aufbauen. Dank der Anrechnungsfreiheit der Zuschüsse auf das Bürgergeld bleibt die finanzielle Unterstützung auch während der Weiterbildung bestehen, was eine zusätzliche Erleichterung darstellt.

Weitere Infos finden Sie auf der offiziellen Seite der Bundesagentur für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/einfuehrung-buergergeld

Geförderte Weiterbildungen & Coachings (Auswahl)

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