Fachkraft für Palliativpflege
in
- 20 Tage
- Maßnahme-Nr.: 075/586/20 (VZ) | 075/587/20 (TZ)
Zurzeit bieten wir alle Weiterbildungen, Umschulungen und Coachings wahlweise auch online an. Erfahren Sie hier, wie einfach das ist.
Zielgruppe
Interessentinnen und Interessenten mit einschlägigen Berufserfahrungen in Pflege und/oder Betreuung bzw. examinierte Fachkräfte.
Voraussetzung
Sehr gute Deutschkenntnisse; physische und psychische Belastbarkeit
Inhalte
- Sterbeprozess
- Sterbephasenmodell nach Kübler-Ross, Sterbestadien nach Renz und Sterbephasen nach Jonen-Thielemann
- Bedürfnisse Sterbender
- Umgang mit Verstorbenen
- Kommunikation in der Palliativpflege
- Psychohygiene/Selbstpflege der Pflegenden
- Symptomkontrolle in der Palliativpflege
- Schmerz in der Palliativpflege
- Begleitung von Angehörigen und Bezugspersonen
- Trauermodelle und Trauerreaktionen
- Tod und Kinder: Wie gehen Kinder in den verschiedenen Entwicklungsstufen mit dem Tod um
- Sterbehilfe
- Patientenverfügung
Weitere Qualifikationen
Gerontopsychiatrische Zusatzqualifikation – (1 Monat in Vollzeit)
- Gerontopsychiatrische Erkrankungen
- Gerontopsychiatrische Pflege
Berufsbild
Ziel ist, das größtmögliche Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten, z.B. bei alten Menschen oder bei Menschen mit einer unheilbaren Krankheit zu erreichen.
Zu den Aufgaben gehören unter anderem:
- Schmerzen und belastende Symptome erkennen
- Lebensqualität und persönliche Lebensgestaltung
- Ängste und Sorgen der Angehörigen kennen und mit ihnen umgehen
Eigene Bedürfnisse und Ängste erkennen und Maßnahmen zum richtigen Umgang anwenden (Psychohygiene)
Freundliches Auftreten und Einfühlungsvermögen im Umgang mit älteren Menschen und ihren Angehörigen sowie Teamfähigkeit sind für diesen Beruf sehr wichtig.
Einsatzmöglichkeiten
- Krankenhaus
- Stationäre und ambulante Pflege
- Hospiz
Über die Qualifikation
Diese Zusatzqualifikation orientiert sich an den Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz (BAG) sowie der Deutschen Gemeinschaft für Palliativmedizin (DGP) und entspricht den gesetzlichen Anforderungen gemäß den Rahmenvereinbarungen nach §39 a SGB V und § 37 b SGB V.
Informationen zur Weiterbildung in Teilzeit (TZ)
- Gesamtdauer von Theorie und Praxis verlängert sich
- 6 Unterrichtseinheiten pro Tag (ca. 4,5 Zeitstunden)
Fördermöglichkeiten
Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie hier: Staatliche Förderungen für Weiterbildungen
Veranstaltungsort
04229 Leipzig
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