Fachkraft für Palliativpflege
in
- 20 Tage
- Maßnahme-Nr.: 074/324/20 (VZ) | 074/322/20 (TZ)
Zurzeit bieten wir alle Weiterbildungen, Umschulungen und Coachings wahlweise auch online an. Erfahren Sie hier, wie einfach das ist.
Zielgruppe
Inhalt
Fachkraft für Palliativpflege – 20 Tage
- Sterbeprozess
- Sterbephasenmodell nach Kübler-Ross, Sterbestadien nach Renz und Sterbephasen nach Jonen-Thielemann
- Bedürfnisse Sterbender
- Umgang mit Verstorbenen
- Kommunikation in der Palliativpflege
- Psychohygiene/Selbstpflege der Pflegenden
- Symptomkontrolle in der Palliativpflege
- Schmerz in der Palliativpflege
- Begleitung von Angehörigen und Bezugspersonen
- Trauermodelle und Trauerreaktionen
- Tod und Kinder: wie gehen Kinder in den verschiedenen
- Entwicklungsstufen mit dem Tod um
- Sterbehilfe
- Patientenverfügung
Weitere Abschlüsse
- Pflegebasis 400 Std. 60 Tage
- Betreuungskraft nach §87b ab 55 Tage
- Medizinische Schreibkraft ab 95 Tage
- Gerontopsychiatrische Zusatzqualifikation 20 Tage
- Stationshilfe 20 Tage
Weitere Fachmodule
- Grundlagen Hygiene 3 Tage
- Bewegen und Lagern/Rollstuhltraining 5 Tage
- Hauswirtschaft und Ernährung 5 Tage
- Pflegeprozess 5 Tage
- Vitalfunktion und Prophylaxen 2 Tage
Beschäftigungsfeld und Berufsaussichten
Ziel der Palliativpflege ist nicht die Wiederherstellung der Gesundheit, Ziel ist das größtmögliche Wohlbefinden des Patienten, z.B. bei alten Menschen oder bei Menschen mit einer unheilbaren Krankheit.
Die Pflegenden müssen Schmerzen und belastende Symptome erkennen, damit der Patient ein hohes Maß an Lebensqualität und persönlicher Lebensgestaltung erhalten kann. Dies ist sehr abhängig von der Haltung und den fachlichen Fähigkeiten des Pflegenden.
Zudem entsteht bei dieser Pflege oft eine enge Beziehung zu den Angehörigen. Pflegende sollen die Ängste und Sorgen der Angehörigen kennen und mit ihnen umgehen können.
Die Pflege von Schwerkranken und Sterbenden bringt Pflegende oft an ihre persönlichen Grenzen. Sie sollen lernen, ihre Bedürfnisse und Ängste zu erkennen und Maßnahmen zum richtigen Umgang anzuwenden.
Diese Zusatzqualifikation orientiert sich an den Richtlinien der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz (BAG) sowie der Deutschen Gemeinschaft für Palliativmedizin (DGP) und entspricht den gesetzlichen Anforderungen gemäß den Rahmenvereinbarungen nach §39a SGB V und § 37b SGB V.
Einsatzgebiete
KHK, stationäre und ambulante Pflege, Hospiz
Fördermöglichkeiten
Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie hier: Staatliche Förderungen für Weiterbildungen
Veranstaltungsort
01067 Dresden
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