Checkliste Jobverlust
1. Melden Sie sich arbeitssuchend und arbeitslos
Nach dem Erhalt des Kündigungsschreibens führt der erste Weg zur Agentur für Arbeit. Sollten Sie keinen „fließenden Übergang“ zur neuen Arbeitsstelle haben, sind Sie verpflichtet, sich direkt nach der Kündigung „arbeitssuchend“ und spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung „arbeitslos“ zu melden. Sollten Sie diese Fristen nicht einhalten, drohen Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.
Grundsätzlich gilt, dass man sich persönlich bei seiner zuständigen Arbeitsagentur arbeitssuchend meldet. Im Sonderfall und zur Wahrung der Fristen reicht es aus, sich telefonisch oder schriftlich zu melden. Notwendig sind hierfür die persönlichen Daten sowie der Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses. Der persönliche Meldetermin bei der Agentur für Arbeit muss jedoch in jedem Fall nachgeholt werden.
Es ist empfehlenswert, sich Ihre Meldung bei der Agentur für Arbeit als „arbeitssuchend“ oder „arbeitslos“ schriftlich bestätigen zu lassen. So können sie im Zweifelsfall den Nachweis erbringen, Ihren Pflichten fristgerecht nachgekommen zu sein.
Wenn Sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ersatzzeiten wie zum Beispiel Wehrdienst, Mutterschaft & Kindererziehung, Krankengeldbezug und Jugendfreiwilligen- oder Bundesfreiwilligendienst werden hier ebenfalls berücksichtigt.
Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt in der Regel 60% Ihres durchschnittlichen Nettoentgelts. Sollten Kinder berücksichtigt werden können, gilt der Satz von 67%. Auch die Steuerklasse beeinflusst die Höhe des Arbeitslosengeldes.
Tipp: Sie möchten wissen, mit wie viel Arbeitslosengeld Sie ungefähr rechnen können? Nutzen Sie den Arbeitslosengeld-Rechner für eine erste Orientierung. Eine genaue Auskunft gibt Ihnen Ihr Berater in der Agentur für Arbeit.
Die Dauer, für die Sie Arbeitslosengeld erhalten, ist abhängig davon, wie lange Sie zuvor beschäftigt waren und wie alt Sie sind. In der Regel wird das Arbeitslosengeld I für 12 Monate gezahlt. Ältere Personen können Arbeitslosengeld I für bis zu 24 Monate beziehen.
Wichtig: Sie waren weniger als 12 aber mindestens 6 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftig? Auch dann besteht möglicherweise ein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ihr Berater in der Agentur für Arbeit gibt Ihnen detailliert Auskunft hierzu.
2. Holen Sie die Mitteilung Ihrer Schwangerschaft oder Schwerbehinderung nach
Auch wenn Ihr Arbeitgeber zum Zeitpunkt Ihrer Kündigung noch keine Kenntnis von Ihrer Schwangerschaft oder Schwerbehinderung hatte, können Sie sich auf den damit einhergehenden besonderen Kündigungsschutz berufen. Im Falle einer Schwangerschaft müssen Sie Ihren Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung darüber informieren. Als Schwerbehinderter haben Sie dafür drei Wochen Zeit. Beachten Sie diese Fristen, wird die Kündigung unwirksam.
Wichtig: Lassen Sie sich den Empfang dieser Information schriftlich bestätigen.
3. Konsultieren Sie den Betriebsrat
- Gab es im Vorfeld der Kündigung eine vollständige Betriebsratsanhörung?
- Hat der Betriebsrat der Kündigung widersprochen?
- Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat darüber in Kenntnis setzen, auf welchen Gründen die Kündigung basiert. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht kann an Hand dieser Informationen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage bereits im Vorfeld prüfen. Dies wirkt sich massiv auf die Höhe einer möglichen Abfindung aus.
4. Holen Sie sich mindestens eine juristische Meinung ein
Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden. Nutzen Sie diese Zeit, um Ihre Erfolgschancen gemeinsam mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu ermitteln. Vor dem Arbeitsgericht trägt dann jede Partei ihre Kosten selbst.
Die Vorteile dieser einvernehmlichen Lösung liegen in der schnellen Regelung von Differenzen. Lassen Sie den Aufhebungsvertrag sorgfältig vom Fachmann prüfen, ob die notwendigen Formulierungen hinsichtlich der Kündigungsfristen und des Grundes für den Aufhebungsvertrag enthalten sind. Sonst können Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld drohen.
Ein konkreter Rechtsanspruch auf Abfindungszahlungen existiert nicht. Häufig einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch darauf, um langwierige und kostenaufwändige Schritte zu vermeiden. Ein erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht sollte steht Ihnen hier zur Seite stehen, damit unliebsame Folgen für den Arbeitnehmer vermieden werden können. Denn auch in diesem Fall können Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld drohen.
5. Lassen Sie sich ein Zwischenzeugnis ausstellen
Bieten Sie Ihrem Arbeitgeber an, Ihr Zwischenzeugnis selbst zu schreiben. Oft nimmt dieser gern Ihr Angebot an, da Sie ihn damit entlasten.
6. Nehmen Sie Ihren Resturlaub
Drängen Sie Ihren Arbeitgeber dazu, Ihnen Ihren Anspruch auf noch ausstehenden Urlaub zu gewähren. Lassen Sie sich den Urlaub auszahlen, hat das Auswirkungen auf die Zahlung Ihres Arbeitslosengeldes. Ihr Anspruch ruht dann für die Tage, die Sie ausgezahlt erhalten haben.
7. Sammeln Sie sich
Versuchen Sie den ersten Schock über die Kündigung und die häufig damit einhergehende Kränkung zu verdauen. Besprechen Sie Ihre Sorgen und Ängste nicht nur mit Ihrem Partner. Dieser ist von der drohenden Arbeitslosigkeit selbst zu sehr betroffen. Suchen Sie Unterstützung im Freundeskreis und finden Sie einen körperlichen Ausgleich. Sport kann ein gutes Mittel sein, die Seele wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Wenn Sie wieder freier denken können, kommt auch der Mut zu neuen Schritten zurück.
8. Aktualisieren Sie Ihre Bewerbungsunterlagen
Bringen Sie Ihren Lebenslauf auf den neusten Stand. Lassen Sie neue Bewerbungsfotos machen. Erstellen Sie individuelle und aussagekräftige Anschreiben, die sich eindeutig auf die vakante Position und den Unternehmensschwerpunkt beziehen. Zudem ist es empfehlenswert, mehrere Bewerbungen gleichzeitig zu versenden.
9. Werden Sie aktiv!
Umschalten auf Jobsuche – das ist kurz nach einer Kündigung oft sehr schwer. Jedoch sollten Sie die Emotionen, die im Zusammenhang mit der Kündigung entstanden sind, nutzen und frei nach dem Motto „Und jetzt erst recht!“ in Energie zur Jobsuche umwandeln. Nutzen Sie die Kündigung zur Neuorientierung. Schreiben Sie auf, was Sie schon immer beruflich tun wollten und fragen Sie sich: „Wer kann mir helfen das zu tun?“.