AVGS-Maßnahmen

AVGS-Maßnahmen

indisoft führt AVGS-Maßnahmen nach § 45 SGB III (AVGS-MAT) durch. Die Maßnahmen bieten eine grundsätzliche Orientierung auf dem Arbeitsmarkt in verschiedenen Fachbereichen und eine Unterstützung auf dem Weg in den Arbeitsmarkt (bspw. durch Bewerbercoachings). Die Maßnahmen können als Einzelcoaching oder im Gruppenverband absolviert werden.


Aktuelle AVGS-Coachings


Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungs­gutschein?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein dient zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt und kann bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter beantragt werden. Maßnahmen nach dem nach § 45 SGB III (AVGS-MAT) umfassen ein professionelles Coaching oder Profiling durch einen nach AZAV zugelassenen Träger, wie es die indisoft GmbH ist.

AVGS-Maßnahmen bei indisoft

Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungs­­hemmnissen nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III

indisoft hilft Ihnen bei der Orientierung und Stellensuche und der Bereitstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen. Durch folgende und weitere Module nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III (AVGS-MAT), die je nach Qualifizierungsbedarf frei kombinierbar sind, kann der Weg in den Job oder zur Fachqualifikation erleichtert werden.


Existenzgründung

Modulare Maßnahmen zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III

Sie möchten sich selbstständig machen und benötigen eine zu Ihnen passende Strategie?

Lassen Sie sich dabei von uns professionell begleiten! Wir unterstützen Sie zielorientiert bei der Umsetzung Ihrer Geschäftsidee. Im Rahmen eines Einzelcoachings erhalten Sie das nötige Wissen und Know-how zur Erstellung Ihrer eigenen Marketingstrategie. Wir ermitteln mit Ihnen die für Ihr Vorhaben wichtigen Marketingkanäle und trainieren mit Ihnen Präsentations- und Kommunikationstechniken für Ihren Erfolg auf dem Markt.

Mehr Informationen zum Existenzgründungscoaching finden Sie hier: Existenzgründung


Förderung über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Die AVGS-Maßnahmen können Sie sich über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein fördern lassen. Den AVGS-Gutschein können Sie bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter beantragen. Als Arbeitsuchender, der mindestens sechs Wochen ALG I bezogen hat, haben Sie einen Rechtsanspruch auf eine AVGS-Maßnahme. 

Aber auch Arbeitnehmer oder Empfänger von ALG II können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter erhalten. Hier liegt die Entscheidung im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters.

Für die Beantragung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins müssen Sie nur einen Antrag an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter senden. Ein entsprechendes Antragsformular stellen wir Ihnen hier in Kürze zur Verfügung.

Für weitere Informationen rund um das Thema AVGS-Maßnahmen, Bewerbungscoaching oder um ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren, rufen Sie uns unter 0800 0301111 an, schreiben Sie uns an info@indisoft-weiterbildung.de oder verwenden Sie unser Kontaktformular.